Heizungssanierung macht Tempo

Für eine Heizungssanierung gelten bei der KfW seit Juli 2026 neue Bedingungen.
Die Förderung richtet sich nun stärker nach dem Einkommen und sie wird nach und nach verringert.
Damit sollen Entscheidungen der Immobilienbesitzer zum Heizungstausch beschleunigt werden.

Grundförderung 30%
für den Tausch alter (z.B. Öl- und Gas-)Heizsysteme gegen neue Systeme wie Wärmepumpen.
Ältere Heizungen, die bereits erneuerbare Energien nutzen, können nicht mittels Förderung gegen modernere getauscht werden (also zum Beispiel kein geförderter Tausch einer alten gegen eine neue, effizientere Wärmepumpe oder eine andere Wärmepumpen-Technologie).

Klimageschwindigkeitsbonus max. 16% – abschmelzend ab Anfang 2027
bekommt man aktuell zusätzlich beim Tausch einer mindestens 20 Jahre alten Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung.
Aber Achtung: Der Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte, wird also 2029 verschwinden.

Einkommensbonus max. 40%
für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt je nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen:
40% bis 30.000 Euro zvE, 30% bis 40.000 Euro, 10% bis 50.000 Euro.
Bei mindestens einem minderjährigen Kind im eigenen Haushalt darf man auf das zvE 10.000 Euro aufrechnen, um den Bonus zu erhalten.

Förder-Obergrenzen – abschmelzend ab Anfang 2027
Mit all diesen Förderungen zusammen kann man im Regelfall höchstens 70% Fördersumme erhalten (also nicht zusammengerechnet 86%).
Ausnahme: Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 30.000 Euro (bzw. mit Kinderzuschlag von 40.000 Euro zvE) können bis zu 80 Prozent Kostenförderung erhalten.

Der Förderhöchstbetrag liegt andererseits aber bei – aktuell im Juli 2026 – 28.000 Euro Gesamtkosten (für die erste Wohneinheit).
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Förderhöchstbetrag halbjährlich um je 750 Euro.
Damit soll erreicht werden, dass Heizungen zügiger getauscht werden.

Extra: Wertschöpfungsbonus – ab 2027
Im ersten Quartal 2027 soll noch ein Förderbaustein hinzukommen: Für Wärmepumpen, die innerhalb Europas hergestellt wurden, soll es nochmals einen Wertschöpfungsbonus von 15% geben. Im Gegenzug soll die Grundförderung (s.o.) für Geräte aus einer Fertigung außerhalb der EU von 30% auf 15% sinken.
Dies bedeutet für europäische Heiztechnik im nächsten Jahr de facto keine Änderung der Grundförderungs-Höhe.

Geförderte energetische Beratung zur Heizungssanierung
Die Kosten der Fachplanung und Beratung durch einen unabhängigen Energieberater können im Zuge der Heizungssanierung mitgefördert werden.
Das heißt: Wenn Beratungsleistungen und Sanierungsleistungen innerhalb der Förderhöchstgrenze – im Juli 2026 28.000 Euro, künftig weiter abschmelzend – liegen, werden diese Gesamtkosten nach den nun geltenden Bedingungen gefördert. Eine Extra-Förderung der energetischen Beratung von 50% wie bisher gibt es also bei KfW nicht.
Hinweis: Im Gegensatz zur KfW-Sanierung fördert das Bafa die energetische Beratung bei den geförderten Sanierungsmaßnahmen nach BEG Einzelmaßnahmen unverändert mit 50% Kostenbeteiligung.

Der Gesetzgeber sieht keine zwingende energetische Begleitung und Fachplanung durch einen unabhängigen Energieberater mehr vor.
Die Beratung zur optimalen technischen Lösung und effizienten Auslegung sowie die zur KfW-Antragstellung nötigen BzA und BzD kann also auch Ihr ausführender Heizungsbauer übernehmen.