Förderungen sichern

Alle Infos zu Fördermöglichkeiten und Fördersätzen geben wir hier nach sorgfältiger Recherche weiter. Wir haften jedoch nicht für fehlerhafte Angaben. Prüfen Sie daher die Aktualität der Infos immer direkt bei den Fördergebern.

AKTUELL – wichtiger Hinweis:
Die DUH hat Ende September eine Klage gegen das GModG eingereicht. Es ist aktuell (Oktober 2026) unklar, wie sich juristische Entscheidungen auf die Förderbedingungen bei neuen, aber auch bei bereits seit dem 21.07.2026 getätigten, beantragten oder gewährten Fördermaßnahmen auswirken werden.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
Das Förderprogramm im Rahmen der BEG – Bundesförderung energieeffiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen hat sich seit 21. Juli 2026 geändert.
Allerdings ist aktuell eine Klage gegen das GModG anhängig, die sich je nach Entscheidung auch auf die BEG auswirken könnte.

Das gilt seit 21.07.2026 (ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität):

  • Einzelne Sanierungs-Maßnahmen aus der BEG EM des Bafa wie etwa die Dämmung der Gebäudehülle werden vom Bafa weiter gefördert, teils aber zu anderen Bedingungen.
  • Die KfW-Heizungsförderung wird einkommensabhängiger gestaffelt und ab Anfang 2027 nach und nach verringert.
    Wer schneller saniert, bekäme demnach also mehr Förderung. 
  • Gefördert wird auch künftig der Umstieg von fossilen Heiztechniken etwa auf eine (in Europa hergestellte) Wärmepumpe.
  • Energieberatung, Begleitung und Fachplanung durch einen herstellerunabhängigen Energieberater werden weiter gefördert:
    Bei Sanierungen der Gebäudehülle (also Dach, Fassadendämmung, Fenster, Außentüren) mittels BEG Einzelmaßnahmen gibt es derzeit weiterhin 50% der Beratungskosten eines Energieberaters als Zuschuss.
    Die unabhängige Beratung und Begleitung des Heizungstausches wird im Rahmen der Förderkonditionen von der KfW mitgefördert.
  • Zum iSFP – individuellen SanierungsFahrPlan:
    Bisher erhöhte ein zuvor erstellter iSFP die beantragbare Sanierungsförderung von 15% mit seinem iSFP-Bonus auf 20%.
    Derzeit gilt dieser iSFP-Förderbonus von zusätzlichen 5% erst ab den Sanierungskosten, die 30.000 Euro übersteigen.
    Die Förderhöchstsumme, die ohne iSFP bei 30.000 Euro Sanierungskosten liegt, darf bei Beantragung mit vorhandenem iSFP bis 60.000 Euro pro Jahr betragen. Dies gilt für die 1. Wohneinheit.

Muster-Rechnung für Sanierungskosten von 60.000 Euro:

  • bisher mit iSFP: 20% von 60.000 Euro = 12.000 Euro Fördergeld, 48.000 Euro Eigenanteil
  • nach GModG seit 21.07.2026: 15% von 30.000 Euro + (15% + 5%) von 30.000 Euro = 10.500 Euro Fördergeld, 49.500 Euro Eigenanteil

    Zum Vergleich – derzeit ohne iSFP: 15% von 60.000 Euro = 9.000 Euro Fördergeld, 51.000 Euro Eigenanteil)