GEG und GModG, BEG, EnEV – was verbirgt sich hinter diesen Richtlinien?
Deutschland hat sich bereits vor Jahrzehnten den übergeordneten Klimazielen der EU auch im Gebäudesektor verpflichtet.
Das GEG (GebäudeEnergieGesetz) wurde im Juli 2026 unter dem Namen GModG (GebäudeModernisierungsGesetz) novelliert. Es bündelt Vorgängergesetze, die entsprechende Standards im Bausektor vorsehen.
Kurz skizziert haben wir hier die Entwicklung des heutigen GModG inklusive des darin enthaltenen Passus zur Heiztechnik, des sog. Heizungs-„Gesetzes“:
„Technologieoffener, flexibler, einfacher“:
Das sind die Gründe für die am 9. Juli 2026 erfolgte Umbenennung des GEG in ein GModG (GebäudeModernisierungsGesetz). Zentrale Änderungen gibt es im Bereich künftiger Heiztechnologien (daher wird oft noch oft der nicht korrekte Name „Heizungsgesetz“ verwendet). Die fossil betriebene Heizung im Gebäudebestand wird zwar auch für die Zukunft erlaubt, allerdings mit einer „Biotreppen“-Regelung, nach der auch Öl- oder Gasheizungen künftig mit einem stufenweise ansteigenden Anteil erneuerbarer Primärenergien betrieben werden müssen.
Vermutlich wird zu 2045 die fossile Beheizung ganz verboten sein, weil die EU diese CO2-Neutralität seit Langem vorsieht.
Die Förderungen aus den BEG-Programmen bei Bafa und KfW etwa für energieeffiziente Sanierungen der Gebäudehülle (also Fassadendämmung, Dachdämmung, Fenster und Haustüren, Heizungsoptimierungen) sowie für die Heizungssanierung bzw. dem Heizungstausch können zu geänderten Konditionen und mit geänderten Förderhöhen beantragt werden. Sie sind gegenüber dem Vorgängergesetz reduzierter, nun stärker einkommensabhängig gestaffelt und schmelzen in der Zuschusshöhe nach und nach ab, um zu schnelleren Sanierungsumsetzungen zu kommen.
Die seit Mitte Mai 2025 amtierende Regierung aus Union und SPD will das bisherige GEG abschaffen bzw. in ein GModG (GebäudeModernisierungsGesetz) umbenennen. Was das inhaltlich bedeutet, ob auch energieeffizienter Neubau in einer Modernisierung mitgemeint sein soll, wie man auf anderen technologieoffenen Wegen die Energiewende und die EU-Klimaziele erreichen will und was das mittelfristig für die Förderprogramme bedeutet, ist offen.
Bisherige Fördermittel können bis zum 8. Juli 2026 beantragt werden.
Die Union will laut Wahlprogramm die „Heizungsgesetz“-Reform der Ampel-Regierung abschaffen.
Unklar bleibt, was sie genau abschaffen bzw. zurück-reformieren will.
Eine Idee:
Derzeitige Förderprogramme zurückfahren. Stattdessen will man zum Beispiel den CO2-Preis weiter erhöhen, den jeder Kunde mit seinen Energiekosten mitzahlt.
Um dann dieser zusätzlichen Erhöhung ihrer Heizkosten zu entgehen, könnten sich Hausbesitzer frei für eine neue, effizientere Heizungsanlage entscheiden.
Die Ampel-Regierung (Geywitz SPD, Habeck Grüne) reformiert das bestehende GEG.
Das darin enthaltene strikte Heizungsverbot der Union von 2020 wird gelockert:
Funktionsfähige Alt-Heizungen (mit Brennwerttechnik) dürfen nun bleiben. Sie dürfen auch repariert werden. Sanierungsmaßnahmen werden aktuell mit Förderprogrammen individuell finanziell unterstützt. So übernimmt der Staat mindestens 30%, maximal 70% der Kosten für neue Heiztechnik, bis zu einem Investitions-Höchstwert von 30.000 Euro.en.
Bereits 2019 im Klimakabinett beraten (Zusammensetzung: 5x Union, 2x SPD), startet die BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie bündelt bis heute (Sommer 2026) zahlreiche staatliche Förderprogramme im Gebäudebereich, einmal für die Sanierungsmaßnahmen selbst und auch für die zugehörige Energieberatung und energetische Baubegleitung.
Die unionsgeführte Regierung beschließt das GEG – Gebäudeenergiegesetz.
Darin führt sie mehrere Vorgängergesetze zusammen:
In diesem GEG wird von der Union (Altmaier CDU, Seehofer CSU) ein striktes Heizungsverbot formuliert: Auch noch funktionierende Alt-Heizungen hätten ab einem Stichtag durch neue Heiztechnik ersetzt werden müssen.
Die EnEV Energieeinsparverordnung tritt in Kraft.
Sie fasst die Wärmeschutzverordnung (seit 1977) und die Heizungsanlagen-Verordnung (seit 1992) zusammen.
Vor dem Hintergrund der weltweiten Ölkrise entsteht das EnEG Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden. Es gilt in novellierter Fassung bis 2020.
Hauptanliegen ist seinerzeit, dass Deutschland sich unabhängiger von importierten Energieträgern machen will. Umweltschutz steht an zweiter Stelle.
Zur Motivation heißt es bereits 1976:
„Die auf längere Sicht begrenzte Verfügbarkeit der Energie, die hohe Importabhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland und die zunehmende Verteuerung der Energie erfordern energiepolitisch einen rationelleren und sparsameren Einsatz. Damit werden zugleich die durch die Energieerzeugung und den -verbrauch bedingten Umweltbelastungen verringert. …“
„Generell kann davon ausgegangen werden, dass eine Verknappung des Energieangebots und steigende Preise ein energiebewusstes Verhalten der Verbraucher zur Folge haben. Die energiepolitisch gebotene rationellere Energienutzung ist in dem durch das Gesetz erfassten Bereich allein über den Preis jedoch nicht zu erreichen. Die notwendigen Maßnahmen in diesem Bereich müssen angesichts der Langfristigkeit der Investitionen bereits bei der Errichtung der Gebäude und der Installation der heizungs- und lüftungstechnischen Anlagen ansetzen. Nachträgliche Maßnahmen erfordern einen unverhältnismäßig höheren Kostenaufwand. Weiter besteht im Bereich des Wohnungsbaus das Problem unterschiedlicher Träger für die Investitionen und die Heizkosten. Dies gilt insbesondere für den Mietwohnungsbau, da der Mieter keine Möglichkeit hat, durch eigene Investitionen seinen Energieverbrauch zu senken. Für Raumheizung und Klimatisierung im Hochbau können die technisch möglichen und energiewirtschaftlich notwendigen Einsparungen ohne gesetzliche Regelung nicht durchgesetzt werden. …“