Heizungstausch macht Tempo

Die seit 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen bezüglich Heizungsanierungen und Heizungstausch setzen auf Schnelligkeit. Denn wer früher handelt, erhält noch volles Fördergeld. Bereits zu Beginn 2027 schmilzt der Förderanteil nach und nach ab und der Eigenanteil an den Sanierungskosten steigt.

Leistungen von Energieberatern werden weiterhin von der KfW gefördert. 

Bei der KfW gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Konditionen für die Heizungs-Sanierungsförderung der KfW im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen.

Folgende Förderbestandteile lassen sich aktuell kombinieren:

      • 30 Prozent Grundförderung: Diese erhalten alle, die ihre alte fossil betriebene Heizung gegen eine energieeffizientere Heiztechnologie wie eine Wärmepumpe tauschen. Nicht förderbar ist der Tausch einer älteren regenerativen Technologien durch eine neuere (bedeutet: Leider wird der Tausch einer alten Wärmepumpe gegen eine zeitgemäßere bzw. effizientere nicht gefördert).

      • 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus: Bekommt, wer eine mindestens 20 Jahre alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung austauscht. Achtung: Dieser Bonus sinkt bereits erstmals ab dem 1. Februar 2027 und dann weiter halbjährlich um 4 Prozentpunkte (bedeutsam ist das Datum der erfolgreichen Antragstellung).

      • Bis zu 40 Prozent Einkommensbonus: Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer gibt es diesen Bonus, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro Jahreseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig um einen Familienzuschlag von 10.000 Euro.

    Wichtig zu wissen:
    Grund- und Bonusförderung zusammen sind auf 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gedeckelt.
    Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro (inklusive Familienzuschlag, sonst 30.000 Euro) können jedoch bis zu 80 Prozent erhalten.
    Der Förderhöchstbetrag liegt bei 28.000 Euro Sanierungskosten für die erste Wohneinheit.
    Ebenfalls ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Höchstbetrag halbjährlich um 750 Euro.

    Früh handeln lohnt sich also doppelt!

    Wertschöpfungsbonus ab 2027

    Im ersten Quartal 2027 soll noch ein zusätzlicher Förderbaustein starten: Wärmepumpen, die innerhalb Europas gefertigt wurden, erhalten dann einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent. Für Geräte aus einer Fertigung außerhalb Europas sinkt die Grundförderung (s.o.: 30 Prozent) im Gegenzug auf 15 Prozent. Bedeutet: Wer ein gelistetes Europa-Gerät anschafft, erhält die volle Förderung.
    Den bisherigen Effizienzbonus und den Emissionsminderungszuschlag gibt es nach neuer Förderregelung nicht mehr.

    Förderung der energetischen Beratung zur Heizungssanierung

    Die energetische Begleitung des KfW-Heizungstausches durch einen unabhängigen Energieberater wird ab sofort im Rahmen der Förderkonditionen mitgefördert (und nicht mehr separat zu 50 Prozent wie bisher). Eine energetische Beratung und Berechnung der Heizungssanierung durch einen unabhängigen Energieberater ist nach neuer Gesetzesregelung nicht mehr zwingend nötig.
    Die Beratung und die für die Antragstellung bei der KfW weiterhin nötige „BzA – Bestätigung zum Antrag“ darf nun z.B. auch der ausführende Heizungsbauer erledigen.

    Leistungen von Energieberatern im Rahmen der Heizungssanierung müssen, um von der KfW gefördert zu werden, nun in den (jetzt auf insgesamt 28.000 Euro verringerten und künftig weiter abschmelzenden) Gesamtkosten des Heizungstausches enthalten sein. Im Gegensatz dazu werden die Beratungsleistungen im Rahmen der energetischen Baubegleitung für BEG Einzelmaßnahmen zur Gebäudehülle unverändert vom Bafa mit 50 Prozent der Beratungskosten bezuschusst. 

    Diese neuen Konditionen der Heizungsförderung finden Sie auch auf der Website der KfW.