Neu: Heizungssanierung

Für eine Heizungssanierung gelten bei der KfW seit Juli 2026 neue Bedingungen.

Grundförderung 30%
für den Tausch alter (z.B. Öl- und Gas-)Heizsysteme gegen neue Systeme wie Wärmepumpen

Klimageschwindigkeitsbonus max. 16% – abschmelzend bis Anfang 2029
bekommt man aktuell zusätzlich beim Tausch einer mindestens 20 Jahre alten Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung.
Aber Achtung: Der Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte, wird also 2029 verschwinden.

Einkommensbonus max. 40%
für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt je nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen:
40% bis 30.000 Euro zvE, 30% bis 40.000 Euro, 10% bis 50.000 Euro.
Bei mind. einem minderjährigen Kind im eigenen Haushalt darf man auf das zvE 10.000 Euro aufrechnen, um den Bonus zu erhalten.

Förder-Obergrenzen
Mit allen diesen Förderungen zusammen kann man im Regelfall höchstens 70% Fördersumme erhalten (und nicht zusammengerechnet 86%).
Ausnahme: Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 30.000 Euro (bzw. mit Kinderzuschlag von 40.000 Euro zvE) können bis zu 80 Prozent Kostenförderung erhalten.
Der Förderhöchstbetrag liegt andererseits aber bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 750 Euro.

Extra: Wertschöpfungsbonus – ab 2027

Im ersten Quartal 2027 soll noch ein Förderbaustein hinzukommen: Für Wärmepumpen, die innerhalb Europas hergestellt wurden, soll es nochmals einen Wertschöpfungsbonus von 15% geben. Im Gegenzug soll die Grundförderung (s.o.) für Geräte aus einer Fertigung außerhalb der EU von 30% auf 15% sinken – dies bedeutet also für europäische Heiztechnik im nächsten Jahr de facto keine Änderung der Grundförderungs-Höhe.