2026: Förderungen sichern!

Die Änderungen am GModG, an der Förderung energieeffizienter Gebäude und den Sanierungen in den Förderprogrammen für die BEG Einzelmaßnahmen sind beschlossen.

Seit dem 21. Juli 2026 nehmen Bafa und KfW Neuanträge zu den nun geltenden Bedingungen entgegen.

Das gilt nun (ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität) :

  • Einzelne Sanierungs-Maßnahmen aus der BEG EM des Bafa werden weiter gefördert, teils aber zu anderen Bedingungen.
  • Die KfW-Heizungsförderung wird einkommensabhängiger gestaffelt und ab 2027 nach und nach verringert.
    Wer schneller saniert, bekommt also mehr Förderung! 
  • Gefördert wird auch künftig der Umstieg von fossilen Heiztechniken etwa auf eine (in Europa hergestellte) Wärmepumpe.
  • Zum iSFP – individuellen SanierungsFahrPlan:
    Bisher erhöhte ein zuvor erstellter iSFP die beantragbare Sanierungsförderung von 15 % mit seinem iSFP-Bonus auf 20 %.
    Ab sofort gilt dieser iSFP-Förderbonus von zusätzlichen 5 % erst ab den Sanierungskosten, die 30.000 Euro übersteigen.
    Die Förderhöchstsumme, die ohne iSFP bei 30.000 Euro liegt, darf bei Beantragung mit vorhandenem iSFP bis 60.000 Euro pro Jahr betragen. Das alles gilt für die 1. Wohneinheit.

    Muster-Rechnung für Sanierungskosten von 60.000 Euro mit vorhandenem iSFP:
    bisher: 20% von 60.000 Euro = 12.000 Euro Fördergeld, 48.000 Euro Eigenanteil
    jetzt: 15% von 30.000 Euro + 15%+5% von 30.000 Euro = 10.500 Euro Fördergeld, 49.500 Euro Eigenanteil
    (jetzt – ohne iSFP: 15% von 60.000 Euro = 9.000 Euro Eigenanteil, 51.000 Euro Eigenanteil)

    Man kann sagen: Am besten fahren Sie, wenn Sie bei vorhandenem iSFP mehrere Sanierungsmaßnahmen in einem Antrag bündeln, um möglichst nah an die 60.000 Euro-Grenze heranzukommen.
  • Besonders gefördert werden nun Gebäude der schlechtesten Effizienzklasse, sogenannte WPB “Worst performing Buildings”, etwa der Energieeffizienzklasse “H”. Für sie gibt es nun auch Fördergelder für die Dämmung der Gebäudehülle, also der Fassade sowie der Keller und obesrten Geschossdecke. Bis zum Jahresende 2026 werden hier auch noch energetisch verbesserte Fenster und Haustüren gefördert.
  • Auch der GEG-Nachfolger GModG sieht vor, dass Heizungen ab 2045 nicht mehr mit Öl oder Erdgas befeuert werden dürfen (“Biotreppe”).

Planen Sie eine energetische Sanierung?
Bei der KfW finden Sie die aktuellen Förderprogramme des Bundes.