GEG-BEG-EnEV-GModG

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GEG, BEG, EnEV, GModG?

GEG und GModG, BEG, EnEV – was verbirgt sich hinter diesen Gesetzen?
Deutschland hat sich bereits vor Jahrzehnten den übergeordneten Klimazielen der EU auch im Gebäudesektor verpflichtet.
Das aktuell gültige GEG (GebäudeEnergieGesetz), das die derzeitige Regierung unter dem Namen GModG (GebäudeModernisierungsGesetz) novellieren will, bündelt Vorgängergesetze, die entsprechende Standards im Bausektor vorsehen.

Kurz skizziert haben wir hier die Entwicklung des GEG inkusive des darin enthaltenen Passus zur Heiztechnik, des sog. Heizungs-“Gesetzes“:

“Technologieoffener, flexibler, einfacher”: Konkrete inhaltliche Eckpunkte im Zuge der Umbenennung des GEG in ein GModG wollte die derzeitige Regierung bis spätestens Frühsommer 2026 im Kabinett beschließen.
Bisher gibt es aber Widersprüche und somit keine Planungssicherheit für künftige Vorhaben.
Im Februar wurden erste Eckpunkte vorgestellt – eine neue Regelung soll bis November 2026 greifen. Vermutlich wird nun wieder die fossil betriebene Heizung unterstützt, allerdings mit einer stufenweisen “Biotreppen”-Regelung, die bei derzeit noch 40% Fossilanteil endet.
Vermutlich wird aber zu 2045 die fossile Beheizung ganz verboten sein.

Die Förderungen aus den BEG-Programmen bei Bafa und KfW können künftig zu geänderten Konditionen und geänderten Förderhöhen beantragt werden.

Die seit Mitte Mai 2025 amtierende Regierung aus Union und SPD will das bisherige GEG abschaffen bzw. in ein GModG (GebäudeModernisierungsGesetz) umbenennen. Was das inhaltlich bedeutet, ob auch energieeffizienter Neubau in einer Modernisierung mitgemeint sein soll, wie man auf anderen technologieoffenen Wegen die Energiewende und die EU-Klimaziele erreichen will und was das mittelfristig für die Förderprogramme bedeutet, ist Mitte 2026 weiter offen.

Bisherige Fördermittel können vorerst weiter beantragt werden.

Die Union will laut Wahlprogramm die “Heizungsgesetz”-Reform der Ampel-Regierung abschaffen.
Unklar bleibt, was sie genau abschaffen bzw. zurück-reformieren will.

Eine Idee:
Derzeitige Förderprogramme zurückfahren. Stattdessen will man zum Beispiel den CO2-Preis weiter erhöhen, den jeder Kunde mit seinen Energiekosten mitzahlt.
Um dann dieser zusätzlichen Erhöhung ihrer Heizkosten zu entgehen, könnten sich Hausbesitzer frei für eine neue, effizientere Heizungsanlage entscheiden.

Die Ampel-Regierung (Geywitz SPD, Habeck Grüne) reformiert das bestehende GEG.
Das darin enthaltene strikte Heizungsverbot der Union von 2020 wird gelockert:
Funktionsfähige Alt-Heizungen (mit Brennwerttechnik) dürfen nun bleiben. Sie dürfen auch repariert werden. Sanierungsmaßnahmen werden aktuell mit Förderprogrammen individuell finanziell unterstützt. So übernimmt der Staat mindestens 30%, maximal 70% der Kosten für neue Heiztechnik, bis zu einem Investitions-Höchstwert von 30.000 Euro.

Bereits 2019 im Klimakabinett beraten (Zusammensetzung: 5x Union, 2x SPD), startet die BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie bündelt bis heute (Sommer 2026) zahlreiche staatliche Förderprogramme im Gebäudebereich, einmal für die Sanierungsmaßnahmen selbst und auch für die zugehörige Energieberatung und energetische Baubegleitung.

 

Die unionsgeführte Regierung beschließt das GEG – Gebäudeenergiegesetz.
Darin führt sie mehrere Vorgängergesetze zusammen:

In diesem GEG wird von der Union (Altmaier CDU, Seehofer CSU) ein striktes Heizungsverbot formuliert: Auch noch funktionierende Alt-Heizungen hätten ab einem Stichtag durch neue Heiztechnik ersetzt werden müssen.

Die EnEV Energieeinsparverordnung tritt in Kraft.
Sie fasst die Wärmeschutzverordnung (seit 1977) und die Heizungsanlagen-Verordnung (seit 1992) zusammen.

Vor dem Hintergrund der weltweiten Ölkrise entsteht das EnEG Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden. Es gilt in novellierter Fassung bis 2020.
Hauptanliegen ist seinerzeit, dass Deutschland sich unabhängiger von importierten Energieträgern machen will. Umweltschutz steht an zweiter Stelle.

Zur Motivation heißt es bereits 1976:

“Die auf längere Sicht begrenzte Verfügbarkeit der Energie, die hohe Importabhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland und die zunehmende Verteuerung der Energie erfordern energiepolitisch einen rationelleren und sparsameren Einsatz. Damit werden zugleich die durch die Energieerzeugung und den -verbrauch bedingten Umweltbelastungen verringert. …”
“Generell kann davon ausgegangen werden, dass eine Verknappung des Energieangebots und steigende Preise ein energiebewusstes Verhalten der Verbraucher zur Folge haben. Die energiepolitisch gebotene rationellere Energienutzung ist in dem durch das Gesetz erfassten Bereich allein über den Preis jedoch nicht zu erreichen. Die notwendigen Maßnahmen in diesem Bereich müssen angesichts der Langfristigkeit der Investitionen bereits bei der Errichtung der Gebäude und der Installation der heizungs- und lüftungstechnischen Anlagen ansetzen. Nachträgliche Maßnahmen erfordern einen unverhältnismäßig höheren Kostenaufwand. Weiter besteht im Bereich des Wohnungsbaus das Problem unterschiedlicher Träger für die Investitionen und die Heizkosten. Dies gilt insbesondere für den Mietwohnungsbau, da der Mieter keine Möglichkeit hat, durch eigene Investitionen seinen Energieverbrauch zu senken. Für Raumheizung und Klimatisierung im Hochbau können die technisch möglichen und energiewirtschaftlich notwendigen Einsparungen ohne gesetzliche Regelung nicht durchgesetzt werden. …”

eht