Heizungsgesetz

Besser wissen!

Gibt's doch gar nicht! - das "Heizungsgesetz"

Ein „Heizungsgesetz“, das auch im Frühjahr 2026 stetig zitiert wird, hat es nie gegeben.
Kein Politiker hatte vor, eine wirtschaftliche und tadellos funktionierende Heizung aus einem privaten Keller zu reißen.

Was es seit 2020 gab – übrigens von der Unions-Regierung vor der Ampel zunächst viel strenger gestaltet –, war das übergreifende GEG – Gebäude-Energie-Gesetz.

Ziel dieses Gesetzes: Gebäudehülle und -technik auf einen Stand zu bringen, der den aktuellen Erkenntnissen zur Energieeffizienz entspricht. So sollte Klimaschutz optimiert werden, unter anderem weniger CO2 erzeugt und unsere endlichen Ressourcen geschont werden. In diesem Gesetz geht es auch, aber eben nicht nur, um die zeitgemäße Beheizung von Gebäuden.
Was Heizungen angeht, besagte das GEG – nach den Nachbesserungen der damaligen Ampel –, dass neue Heizungen bestimmten technischen Anforderungen entsprechen müssten.
Die vielerorts üblichen älteren Niedertemperatur- oder Gasbrennwert-Heizungen dürfen aber weiter betrieben und auch repariert werden. Es gelten sogar Übergangsfristen, in denen eine irreparable Heizung durch Zwischenlösungen ersetzt werden darf.

Die derzeitige Regerung plant, das GEG – mittlerweile wohl zum Sommer 2026 – umzubenennen in GMG (Gebäudemodernisierungsgesetz) und auf “Technologieoffenheit” zu setzen – noch ist unklar, wie das genau gemeint ist, was das für bestehende Förderprogramme bedeutet und ob die Betonung der “Gebäudemodernisierung” auch den Neubau mitmeint. 

Statt wie bisher auf nicht-fossile, erneuerbare Energieformen zum Heizen zu setzen, will man aber vermutlich die fossilen Brennstoffe wie Öl und Gas unterstützen.
Den Beitrag zum Umweltschutz soll dann künftig der “Biotreppen”-Ansatz mit geringfügiger Beimischung von Biomethan oder von (teuer erzeugtem und separat in den privaten Heizungskeller zu transportierendem) Wasserstoff darstellen.

Allerdings:
Für Neubauten gilt unverändert die EU-Vorgabe, dass diese spätestens ab 2030 (also in knapp 4 Jahren) CO2-freie oder -arme Heiztechnologie verwenden müssen. Im Bestand sind fossile Heizungen EU-weit ab 2040 verboten.

Vor diesem Hintergrund – und übrigens auch vor dem des “Verschlechterungsverbotes” – wird aktuell diskutiert, inwieweit das derzeitige Gesetz tatsächlich rückabgewickelt werden kann. Umweltverbände bereiten Klagen vor.

Vergleichen wir die hitzige Diskussion mit dem Autokauf:
Falls Sie Besitzer eines 29-jährigen Oldtimers sind, dann dürfen Sie aktuell damit herumfahren – und zwar trotz wenig PS bei hohem Verbrauch, ganz ohne ABS und ESP, und Sie dürfen sogar nicht-Katalysator-vorgereinigt die Feinstaub-Diesel-Wolke der 70er-Jahre verblasen. Sie dürfen Ihr altes Schätzchen auch durch Reparaturen instand halten, bis endgültig nichts mehr läuft.

Nach dem Aus für Ihren Oldtimer beschließen Sie, sich einen neuen Wagen zu kaufen. Und Sie werden nun akzeptieren, dass dieser neue Wagen den aktuellen Anforderungen entsprechen muss: Sein Feinstaubausstoß wird durch Normen begrenzt, das neue Auto verfügt auch „zwangsweise“ über einige elektronische Sicherheitssysteme und Sicherheitsgurte, weil sich deren überwiegender Nutzen erwiesen hat.

Ebenso verhält es sich mit dem Heizungstausch:
Eine Oldtimer-Heizung soll nicht durch eine ähnlich unwirtschaftliche, klimaschädigende Heiztechnik ersetzt werden. Sie sollten stattdessen zeitgemäße, effizient arbeitende Technik einsetzen. Das ist gut für Ihren Geldbeutel und Ihren Wohnkomfort – und ja, nebenbei auch gut für die Umwelt.

Es gab tatsächlich auch Heizungs-Verbote im GEG:
Sehr alte Öl- und Gasheizungen, vor allem ohne Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik, mussten spätestens 30 Jahre nach Inbetriebnahme ausgetauscht werden.
Und 2040 oder 2045 wäre endgültig Schluss gewesen mit dem Heizen per fossilen Brennstoffen wie Öl und Erdgas. Bis dahin sollte auch der dann gut 20 Jahre alte Gas-Brennwertkessel ersetzt werden, den der ein oder andere Unbeugsame wegen der hitzigen Diskussion im Sommer 2024 schnell noch geordert hatte.

Wir sollten uns fragen,

  • ob eine noch betriebene, brennwerttechnikfreie Oldtimer-Anlage tatsächlich locker 30 Jahre durchhalten würde?
  • ob sich nach 30 Jahren des Betriebs solcher (Ur-)Altheizungen bzw. spätestens im Jahr 2045 eine dann zeitgemäßere, effizientere Heiztechnik nicht sowieso auszahlt?


Technisch zeitgemäßes Heizen liegt in Ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse:

  • Innovativere Heiztechnik setzt Energie wie Gas oder Strom effizienter ein. Sie verbrauchen damit dauerhaft weniger Energie.
  • Aktuelle Heiz- und Filtertechnik erzeugt weniger Feinstaub und benötigt weniger Energie, hat also einen geringeren CO2-Fußabdruck. Damit tragen Sie zum Klimaschutz bei.
  • Weniger CO2-Ausstoß bedeutet außerdem, dass Ihre CO2-Abgabe (= also ein Teil der Kosten, die Sie für die zum Heizen eingesetzte Energie zahlen müssen), geringer ausfällt.
    Dieser Preis für erzeugtes CO2 (= und damit dieser Kostenanteil) wird EU-weit und vielen anderen Staaten der Welt erhoben – und er wird in Zukunft steigen.

Außerdem zahlen Sie künftig mit Ihrer Gaserechnung höhere Netzentgelte für die Durchleitung von Gas – und zwar steigen diese Durchleitgebühren umso schneller, desto mehr andere Hausbesitzer aus der Gasnutzung aus- und auf alternative Heiztechnik umsteigen.

Bitte beachten Sie:
Der Kauf und Einbau einer neuen Heizung war schon immer sehr teuer – und er wird es auch künftig bleiben, egal ob Sie Ihre nächste Heizung lieber mit Gas, Öl, Holz, Wasserstoff oder Erneuerbaren betreiben wollen.

Umso wichtiger sind die dauerhafte Kostenentwicklung und die technologische Zukunftssicherheit.

Ausblick: Was (und wann) sich durch das GMG ändern wird, ist auch uns Branchenexperten derzeit unklar. Vermutlich wird die KfW-Förderung für innovative Heizsysteme in der bisherigen Form entfallen.

Wir empfehlen Ihnen diese Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:
energiewechsel.de